Ja, gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten.
Diese beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie zusätzlich 10 € pro Verordnung.
In der Praxis liegt die Zuzahlung meist zwischen ca. 20 € und 40 € pro Rezept, abhängig von Art und Umfang der verordneten Behandlung.
Bei Blankoverordnungen fällt die Zuzahlung in der Regel etwas höher aus.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Zuzahlung bereits zu Beginn der Behandlung (beim ersten Termin) zu entrichten ist.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.